↕ Info-Notiz ↕
Gemäß dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz sollten Sie während Ihres Aufenthalts in der Türkei über eine gültige Krankenversicherung verfügen.
Wenn Sie keine Versicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts in der Türkei vorlegen können, kann Ihnen die Grenzsicherung die Einreise verweigern.
Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit aus. Falls Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, dann wählen Sie die Staatsangehörigkeit nach Ihrem Reisepass aus, mit dem Sie in die Türkei einreisen werden.
Wenn das Land des in der Versicherung registrierten Reisedokuments vom mitgeführten Reisepass abweicht; die Versicherung wird ungültig.
Das Krankenversicherungssystem für Ausländer mit Wohnsitz in der Türkei befindet sich derzeit in Wartung. Wenn Sie zu touristischen Zwecken reisen, beantragen Sie bitte eine „Reisekrankenversicherung„.
Versicherung für die Türkei - Online-Versicherungssystem
Reisekrankenversicherung Beantragen
(Diese Art der Versicherung ist für Ausländer, die in die Türkei reisen möchten, obligatorisch.)
Ausländerkrankenversicherung Beantragen
(Diese Art der Versicherung ist für Ausländer, die in der Türkei wohnen möchten, obligatorisch.)